Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) und die damit verbundene Atemwegskrankheit COVID-19 breitet sich in Deutschland zunehmend aus. Auf dieser Seite haben wir Informationen zum Umgang, Auswirkungen und Maßnahmen zusammengestellt.
25. November 2020
Das Verfahren der Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe startet wie geplant in einem vollständig elektronischen Verfahren am Mittwoch, dem 25. November 2020.
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von ca. 15 Milliarden Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen kurz nach Einreichung des Antrags starten, das heißt noch im November.
25. November 2020
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 25. November 2020 das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Auch wenn mit den am 28. Oktober 2020 vereinbarten Maßnahmen das exponentielle Wachstum gestoppt wurde - die Neuinfektionszahlen befinden sich noch auf hohem Niveau. Die derzeit geltenden Maßnahmen werden daher verlängert und teilweise verschärft. Zu Weihnachten gelten gesonderte Regelungen. Den Beschluss finden Sie hier:
Thema |
Ansprechpartner |
Kontaktdaten |
Allgemeine Fragen |
Hotline Landesgesundheitsamt |
0711 904-39555 |
Allgemeine Fragen |
Hotline |
030 346465100 |
Wirtschaftsbezogene Fragen |
Hotline |
030 186151515 |
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber |
Bundesagentur für Arbeit |
0800 4 555520 |
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer |
Bundesagentur für Arbeit |
0800 4 555500 |
Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen |
Wirtschaftsförderung der |
0711 122-2345 |
Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen |
KfW-Bank |
0800 539 9001 |
Stand: 27. November 2020, 16.00 Uhr