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Gebäudeenergiegesetz - Reform

Am 3. April 2023 haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium die Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gestartet. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase soll das Gesetz noch im April 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden.

 

Andreas Jung kritisiert den vorgestellten Referentenentwurf:

 

„Wir brauchen gleiches Recht für alle Öko-Heizungen und müssen bei der Wärmewende die ganze Gesellschaft mitnehmen. Die Ampel dagegen macht bei der Technologieoffenheit Etikettenschwindel und lässt die Menschen weiter mit ihren Sorgen wegen der hohen Kosten allein.

 

Die Technologieoffenheit im Schaufenster wird im Ampel-Gesetz zum Papiertiger. Nachhaltige Bioenergie kann einen wichtigen Beitrag leisten, bleibt für die Ampel aber das Schmuddelkind der Energiewende: In neuen Häusern wird Biomasse faktisch ausgesperrt - von Holzpellets bis zu Biomethan. Nur mit einer Wärmepumpe zusammen soll Bioenergie möglich sein, das ist dirigistisch und oftmals impraktikabel.

 

Und beim Wasserstoff werden so hohe Hürden aufgebaut, dass Robert Habeck wohl recht behalten wird: Wenn man es so macht, wird er praktisch keine Rolle spielen. So schafft die Ampel eine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Öko-Heizungen: Hier die Lieblingskinder, dort die Aschenputtel.

 

Obwohl das Gesetz schon Anfang nächsten Jahres greifen soll, gibt es keinerlei Antwort auf die für die Menschen zentrale Frage: Wie kann ich das umsetzen und wieviel Förderung gibt es dafür? Dazu gibt es neuen Streit zwischen Lindner und Habeck, aber immer noch kein Konzept. Bei neuen Pflichten ist sich die Ampel einig, bei konkreter Förderung gibt es nur dichten Nebel: So wird immer mehr Porzellan zerschlagen. Wir fordern die Ampel auf, jetzt umgehend Klarheit zu schaffen, sonst fährt die Wärmewende vor die Wand: Kürzungen der “Einbauprämie” sofort zurücknehmen, 50 Prozent Unterstützung für die Investition und eine stärkere Förderung für einkommensschwache Haushalte.“

 

 

Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits letztes Jahr im Dezember einen Antrag zur Wärmewende mit eigenen Punkten in den Bundestag eingebracht und hierzu letzte Woche eine öffentliche Anhörung durchführen lassen [Antrag: Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-waermewende-923084 und Anhörung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-waermewende-923084)]. Im Ergebnis haben fast alle Sachverständigen dort festgestellt, dass es so - wie es die Ampel plant - nicht funktionieren wird. Wir werden die Themen daher im parlamentarischen Verfahren weiter aufgreifen. Das parlamentarische Verfahren soll laut Aussage der Bundesregierung voraussichtlich im Mai starten.